Drohnen-Piloten aufgepasst: Flugverbot in Ägypten

Dienstag, 26. Februar 2019 | Kategorie: News

Wer nach Ägypten reist, sollte beim Packen seines Koffers Vorsicht walten lassen. Die Weiten des Landes, den wunderschönen Sandstrand oder eine der beliebten Städte mit Drohnen zu überfliegen, steht im Land der Pharaonen unter Strafe.

Drohne - Flugverbot in Ägypten - EinreiseDrohnen sind heutzutage allgegenwärtig und dennoch geraten sie meist aus negativen Gründen in die Schlagzeilen. Etwa als zu Weihnachten 2018 tausende Passagiere an den Londoner Flughäfen strandeten, weil Drohnen in Gegenwart des Flughafens gesichtet wurden.

Das Auswärtige Amt hat für Ägypten nun einen Reise- und Sicherheitshinweis ausgegeben und warnt davor, Drohnen mit in den Ägypten Urlaub zu nehmen. Das Auswärtige Amt beruft sich darauf, dass es in der Vergangenheit immer wieder Probleme mit der Einreise gegeben hätte, als Drohnen im Gepäck entdeckt wurden. Denn in Ägypten benötigten Drohnenpiloten eine behördliche Genehmigung für die beliebten Fluggeräte. Wer versucht, die Drohnen ohne Sondergenehmigung einzuführen, dem drohen saftige Strafen.

Empfindliche Strafen für Drohnenpiloten

Glück hat, wem die Drohne am Flughafen nur eingezogen wird. Gegen Quittung bekommt man sie bei der Ausreise wieder ausgehändigt. Doch die Chancen stehen gut, dass man seine Drohnen nie wieder sieht. Da diese in Ägypten generell verboten sind, sind hohe Geldstrafen keine Seltenheit. Und auch Gefängnisstrafen von mehreren Jahren können verhängt werden.

Wer eine Drohne mit in den Urlaub nehmen möchte – und sei es nur für private Foto- und Filmaufnahmen – benötigt dafür eine Sondergenehmigung der ägyptischen Zivilluftfahrtbehörde. Dass Urlauber diese erteilt bekommen, ist allerdings äußerst unwahrscheinlich.

Insgesamt sollte man sich – wie in jedem anderen Land – vor der Reise gründlich darüber informieren, welche Einreise- oder auch Ausreisebestimmungen gelten. Die können sich mit der Zeit auch ändern. Manches hat aber seit Jahren Bestand, etwa, dass in Ägypten gekaufte Silber- und Goldwaren nicht aus dem Land ausgeführt werden dürfen.