Auch Shisha-Lokale fallen unter Nichtraucherschutzgesetz

Freitag, 8. Oktober 2010 | Kategorie: News

Shishas, die orientalischen Wasserpfeifen, erfreuen sich auch in Deutschland allergrößter Beliebtheit, und sind nahezu jedem Bürger aus einem vergangenen Ägypten- oder Türkeiurlaub bekannt. Aufgrund dieser großen Popularität, haben sich in Deutschland zahlreiche Shisha-Cafes gebildet, in denen die orientalische Exotic nun jedoch nicht mehr genossen werden darf.

Der Bayrische Verfassungsgerichtshof, seines Zeichens in München gelegen, wies einen Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung ab. Zahlreiche Betreiber der beliebten Shisha-Cafes haben versucht, das strikte Rauchverbot im Hinblick auf die Wasserpfeifen-Cafes für nichtig erklären zu lassen. Als Begründung führten diese an, dass ihr Klientel die Cafes ausschließlich besuche, um dort Shisha zu rauchen. Das Nichtraucherschutzgesetz schränke ebendiese Gäste in ihrer Freiheit maßgeblich ein. Denn offensichtlich werde die allgemeine Volksgesundheit durch die Wasserpfeifen-Cafes nicht gefährdet, so die Argumentation.

Darüber hinaus bedrohe das Verbot die jeweiligen Gastronomen in ihrer Existenz. Ungeachtet dieser Ausführungen entschieden sich die Verfassungsrichter gegen den Antrag der Gastronomen. So sei für sie kein Grund ersichtlich, der Shisha-Lokale von anderweitigen Raucherlokalen absondere. Darüber legitimiere das verfassungsgemäße Konzept eines strengen Tabakverbotes für ausnahmslos jede Gaststätte die finanzielle Belastung einzelner Gaststättenbetriebe, selbst wenn diese zur Gefährdung der Existenz führe. Freunde der ägyptischen Wasserpfeife müssten sich somit damit abfinden, diese nichtmehr in eigens hierfür vorgesehenen Lokalen genießen zu können.